Ausländische Bewerber/innen + Zeugnisanerkennung
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber, die eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung besitzen (Abschlusszeugnis, kein Zwischenzeugnis), müssen vor Einreichung ihrer Bewerbung dieses Zeugnis dem Sachgebiet Studium zur Feststellung der Gleichwertigkeit mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung vorlegen. Die ABK Stuttgart übernimmt derzeit die Prüfung für Bewerbungen an allen Kunst- und Musikhochschulen des Landes Baden-Württemberg.
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind, müssen zusätzlich den Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse bzw. ein Zeugnis über bestandene Prüfungen in der deutschen Sprache erbringen. Der Nachweis erfolgt durch das Bestehen einer deutschen Sprachprüfung (DSH1-Prüfung/Test DAF3/Stufe B2; für Architektur: DSH2-Prüfung/Test DAF4/Stufe C1).
Hinweis: Die Landesregierung von Baden-Württemberg erhebt für ihr Lehrangebot in Bachelorstudiengängen, konsekutiven Masterstudiengängen sowie in grundständigen Studiengängen gemäß § 3 Absatz 1 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) ab dem Wintersemester 2017/2018 Studiengebühren für internationale Studierende. Betroffen sind Studierende, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen. Diese Studiengebühr beträgt gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 LHGebG pro Semester 1.500 Euro.
Ausführliche Informationen zu Studiengebühren (deutsch) (pdf)
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
Hinweise:
- Reichen Sie alle Zeugnisdokumente (in Originalsprache) als amtlich beglaubigte Kopie (pdf) ein.
- Kopien sind dann amtlich beglaubigt, wenn ein Originalstempel (keine Kopie!) bescheinigt, dass die Kopie mit dem Originaldokument übereinstimmt.
- Amtliche Beglaubigungen erhalten Sie bei allen staatlichen Ämtern (z. B. Rathaus, Landratsamt, Schule, Notar, Botschaft).
- Reichen Sie zusätzlich amtliche Übersetzungen aller Dokumente in deutscher oder englischer Sprache ein sofern diese nicht bereits aufgeführt sind.
- Amtliche Übersetzungen dürfen nur vereidigte Übersetzer vornehmen.
- Alle Dokumente verbleiben nach der Anerkennung an der Hochschule.
- Anträge müssen uns mindestens vier Wochen vor einer Bewerbung an einer der Kunst- und Musikhochschulen des Landes Baden-Württemberg vorliegen.
- In manchen Fällen sind weitere Unterlagen notwendig, die wir dann gesondert nachfordern.
- Bitte senden Sie uns grundsätzlich keine Originale!
Unterlagen per E-Mail werden nicht akzeptiert.
SO STELLEN SIE EINEN ANTRAG AUF ANERKENNUNG IHRER IM AUSLAND ERWORBENEN HOCHSCHULZUGANGSBERECHTIGUNG:
- Füllen Sie unser Anerkennungsformular (pdf) vollständig aus.
- Legen Sie dem Antrag alle relevanten Abschlusszeugnisse mit Fächer- und Notenübersicht bei. Ist ein Hochschulabschluss vorhanden, legen Sie diesen ebenfalls bei. Falls noch kein Abschluss erreicht wurde, legen Sie bitte einen aktuellen Leistungsnachweis mit Fächer- und Notenübersicht bei
- Nachweis über sonstige Zusatzdokumente (z. B. Hochschulaufnahmeprüfung, Echtheitsbestätigung etc.) soweit im jeweiligen Land vorgeschrieben
- Bewerber*innen aus KOREA benötigen zusätzlich einen Nachweis über den College Scholastic Ability Test
- Bewerber*innen aus CHINA, INDIEN und VIETNAM benötigen zusätzlich ein APS-Zertifikat (einfache Kopie ausreichend)
- Senden Sie unseren Antrag postalisch mit einem ausreichend frankierten DIN A4-Rückumschlag*, versehen mit der Anschrift der Antragstellerin/des Antragstellers als Empfänger/in. Senden Sie den Antrag und die Dokumente an folgende Anschrift:
Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
Studierendenbüro
Am Weißenhof 1
70191 Stuttgart
Germany
* Sie können ebenfalls einen internationalen Kurierdienst beauftragen oder eine Onlinebriefmarke für einen Großbrief kaufen. Weiterhin gibt es die Option einer Onlinebriefmarke mit dokumentiertem Zustellnachweis. Ein (blauer) internationaler Antwortschein kann aufgrund der Größe nicht verwendet werden.
Nach Überprüfung ergeht unser Bescheid (in einfacher Ausfertigung) über die Anerkennung der Bildungsnachweise per Post an Sie zurück. Eine beglaubigte Kopie dieses Bescheids legen Sie bitte Ihrer Bewerbung auf einen Studienplatz bei.
Deutsche Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
Deutsche Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen ebenfalls vor Einreichung einer Bewerbung ihr Zeugnis dem Regierungspräsidium Stuttgart (Zeugnisanerkennungsstelle) „zur Feststellung der Gleichwertigkeit“ mit der deutschen allgemeinen Hochschulreife einreichen. Erst nach Erhalt einer schriftlichen Bestätigung ist die Bewerbung an der Akademie oder einer anderen Kunst- und Musikhochschule des Landes Baden-Württemberg möglich. Diese ist in Form einer beglaubigten Kopie den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Eine Anerkennung seitens der Akademie ist nicht möglich.