Prüfungsamt
Kontakt
Prüfungsamt
Anisca Jones
+49 (0)711 28440-128
pruefungsamt(at)abk-stuttgart.de
Campus Weißenhof: Neubau 2, Raum 0.04
Mo, Di, Do 9–12 Uhr
Do 13.30–16 Uhr
Das Prüfungsamt unterstützt die Prüfungsausschüsse und ist damit zuständig für alle Fragen rund um die Prüfungsverwaltung der Studiengänge der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart.
Bitte besuchen Sie uns während der festen Öffnungszeiten oder vereinbaren Sie einen Termin zur individuellen Beratung.
Unsere Zuständigkeiten sind:
- Erfassung von Prüfungsanmeldungen und Prüfungsleistungen für die zentralen Studiengänge Bildende Kunst, KTPP, B.F.A. und M.Ed. Künstlerisches Lehramt sowie für den Teilstudiengang IMG
- Erstellen und Übermitteln von Transcripts of Records für die zentralen Studiengänge Bildende Kunst, KTPP, B.F.A. und M.Ed. Künstlerisches Lehramt sowie für den Teilstudiengang IMG
- Einsammeln von Abschlussarbeiten und Verteilen an die Prüfer*innen
- Erstellung von Zeugnissen und Urkunden für alle Studiengänge
- Anmeldungen im Portal für das Schulpraxissemester für den M.Ed. Künstlerisches Lehramt
- Gleichwertigkeitsbescheinigungen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- Wiederholungsbescheide für „nicht bestandene“ Prüfungen
- Prüfung von Härtefällen
- Anerkennung ausländischer Schul- und Hochschulabschlüsse
- Bescheinigungen für Stipendiengeber*innen, Bafög-Amt u. ä.
- Studienrelevante Satzungen, Prüfungsordnungen
- Erstellung von Zweitschriften bei Verlust des Abschlusszeugnisses
Dezentral verwaltete Studiengänge sind: Bühnen- und Kostümbild sowie die Studiengänge in den Fachbereichen Architektur, Design und Restaurierung.
Studien- und Prüfungsordnungen (SPO)
1. Nach welcher Prüfungsordnung studiere ich?
In der Regel studieren Sie nach der Studien- und Prüfungsordnung, die zum Zeitpunkt des Eintrittes in den Studiengang aktuell gültig ist. Sollte eine neue SPO eine bestehende ablösen, werden Übergangsregelungen in der neuen SPO festgehalten.
2. Wo finde ich meine Prüfungsordnung?
Diese finden Sie online im Bereich Herunterladen unter Studium und Lehre > Studiengänge.
Modulprüfungen – Fristen, Anmeldung, Informationen
FRIST ZUR ANMELDUNG ZU MODULPRÜFUNGEN
Die Anmeldung zu Modulprüfungen für die (zentralen) Studiengänge Bildende Kunst, KTPP, B.F.A. und M.Ed. Künstlerisches Lehramt sowie für den Teilstudiengang IMG sind folgendermaßen:
Im Sommersemester 2024 vom 06.05.2024 bis zum 17.05.2024
Im Wintersemester 2024/2025 vom 11.11.2024 bis zum 22.11.2024
ANMELDUNG ZU MODULPRÜFUNGEN
Die Anmeldung ist im Prüfungsamt entweder via E-Mail oder persönlich über das Prüfungsanmeldeformular (pdf) fristgerecht einzureichen.
Module bzw. Fachklassen (z. B. BK 1–4 Module), die über zwei Semester hinweg angeboten werden, müssen jeweils im letzten Semester, in dem das Modul läuft, angemeldet werden.
Eine nachträgliche Prüfungsanmeldung oder -abmeldung von Modulprüfungen ist nicht zulässig.
Bestandene Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden.
In allen anderen (dezentralen) Studiengängen erfolgt die Anmeldung zu Prüfungen innerhalb der Fachgruppe. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihr jeweiliges Fachgruppensekretariat.
Rücktritt bzw. Abmeldung von Modulprüfungen
Der Rücktritt von einer angemeldeten Modulprüfung ist in allen Studiengängen gemäß der jeweiligen SPO bis zu 7 Tage vor dem festgesetzten Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen möglich.
Nicht bestandene Prüfleistungen
Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht bestanden“ bewertet, wenn die zu prüfende Person zu einem Prüfungstermin ohne triftigen Grund nicht erscheint oder wenn sie nach Beginn der Prüfung ohne triftigen Grund von der Prüfung zurücktritt. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.
KRANK AM Prüfungstag
Sollten Sie am Prüfungstag erkrankt sein, suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf, der für den Prüfungstag und für die Erkrankung ein Attest ausstellt. Attest bzw. ärztliche Bescheinigung müssen unverzüglich eingereicht werden:
- Bei zentraler Prüfungsanmeldung: im Prüfungsamt (Bildende Kunst, KTPP, B.F.A. und M.Ed. Künstlerisches Lehramt sowie für den Teilstudiengang IMG)
- Bei dezentraler Prüfungsanmeldung: beim zuständigen Fachgruppensekretariat (Bühnen und Kostümbild, Fachbereich Architektur, Design und Restaurierung)
Setzen Sie außerdem die Prüfenden umgehend von Ihrer Erkrankung in Kenntnis, sodass ein neuer Prüftermin festgelegt werden kann.
Eintragung der Modulnoten
Bestandene und nicht bestandene Modulnoten für die (zentralen) Studiengänge Bildende Kunst, KTPP, B.F.A. und M.Ed. Künstlerisches Lehramt sowie für den Teilstudiengang IMG werden vom Prüfungsamt in Ihr Transcript of Records eingetragen. Die bestandenen und nicht bestandenen Modulnoten der dezentralen Studiengänge werden vom jeweiligen Fachgruppensekretariat protokolliert.
PRÜFUNGSLEISTUNGEN während einer BEURLAUBUNG?
Während einer Beurlaubung können grundsätzlich keine Prüfungsleistungen erbracht werden. In Ausnahmefällen kann die Erbringung von Prüfungsleistungen während der Beurlaubung auf Antrag vom zuständigen Prüfungsausschuss genehmigt werden (z. B. für die Anrechnung eines Pflichtpraktikums während eines Beurlaubungszeitraums).
Abschlussarbeiten – Fristen, Anmeldung, Informationen
Fristen zur Anmeldung von Abschlussarbeiten
Die Anmeldefrist zu Abschlussarbeiten für die (zentrale) Studiengänge Bildende Kunst, KTPP, B.F.A. und M.Ed. Künstlerisches Lehramt sowie für den Teilstudiengang IMG erfolgt jedes Semester wie folgt:
- Anmeldungen zum folgenden Sommersemester sind jeweils bis zum spätestens 15.01. eines jeden Jahres einzureichen
- Anmeldungen zum folgenden Wintersemester sind jeweils bis zum spätestens 15.07. eines jeden Jahres einzureichen
ANMELDUNGEN ZU ABSCHLUSSPRÜFUNGEN
Die Anmeldung für Abschlussprüfungen in den zentralen Studiengängen (Bildende Kunst, KTPP, B.F.A. und M.Ed. Künstlerisches Lehramt sowie für den M.Ed. IMG) ist im Prüfungsamt über den Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit (pdf) fristgereicht einzureichen.
Wichtig:
Zentrale Studiengänge (Bildende Kunst, KTPP, B.F.A. und M.Ed. Künstlerisches Lehramt sowie für den Teilstudiengang IMG):
- Es werden keine Anmeldungen unter Vorbehalt genehmigt. Die Prüfungsordnung gibt eine Mindest-Punktzahl von ECTS-Punkten für die Anmeldung der Abschlussarbeit vor (siehe §24 Abs. 2 SPO Kunst). Es gibt absolut keine Ausnahme!
Dezentrale Studiengänge (Bühnen und Kostümbild, Fachbereich Architektur, Design und Restaurierung): Bitte wenden Sie sich an die jeweiligen Fachgruppensekretariate und fragen Sie dort nach dem Prozess der Anmeldung.
Die Fristen und Formalien zur Anmeldung von Prüfungen und von Abschlussprüfungen im Fachbereich Design, Architektur und Konservierung-Restaurierung werden durch die Fachgruppensekretariate bekanntgegeben.
Rücktritt bzw. Abmeldung von Abschlussarbeiten
Der Rücktritt von einer angemeldeten Abschlussprüfung ist in allen Studiengängen gemäß der jeweiligen SPO bis zu 7 Tage vor dem festgesetzten Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen möglich.
Die Abschlussarbeit muss daraufhin erneut fristgerecht angemeldet werden. Es gilt neue Prüfer*innen zu finden sowie ein neues Abschlussthema einzureichen.
Nicht Bestandene Abschlussprüfungen
Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht bestanden“ bewertet, wenn die zu prüfende Person zu einem Prüfungstermin ohne triftigen Grund nicht erscheint oder wenn sie nach Beginn der Prüfung ohne triftigen Grund von der Prüfung zurücktritt. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.
KRANK AM Prüfungstag
Sollten Sie am Prüfungstag erkrankt sein, suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf, der für den Prüfungstag und für die Erkrankung ein Attest ausstellt. Attest bzw. ärztliche Bescheinigung müssen unverzüglich eingereicht werden:
- Bei zentraler Prüfungsanmeldung: im Prüfungsamt (Bildende Kunst, KTPP, B.F.A. und M.Ed. Künstlerisches Lehramt sowie für den Teilstudiengang IMG)
- Bei dezentraler Prüfungsanmeldung: beim zuständigen Fachgruppensekretariat (Bühnen und Kostümbild, Fachbereich Architektur, Design und Restaurierung)
Setzen Sie außerdem die Prüfenden umgehend von Ihrer Erkrankung in Kenntnis, sodass ein neuer Prüftermin festgelegt werden kann.
Erst- und Zweitprüfer*innen der Abschlussarbeit
Die Kriterien, wer als Erst- bzw. Zweitprüfer*in für Ihre Abschlussarbeit bestellt werden darf, regelt die jeweilige SPO.
Abschlussarbeit im Zweitfach absolvieren (M.ed. Künstl. Lehramt)
Die Kriterien für das Absolvieren der Abschlussarbeit im zweiten wissenschaftlichen Hauptfach werden ebenfalls in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt (siehe § 25 Abs. 4 SPO Kunst).
Titeländerung von Abschlussarbeiten
Bei Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit geben Sie einen Titel der Abschlussarbeit ein. Sollte sich dieser im Nachgang noch ändern, muss dies dem Prüfungsamt unverzüglich mitgeteilt werden, damit dieses den richtigen Titel auf Ihrem Abschlusszeugnis ausweist.
Eintragung der Abschlussnote
Bestandene und nicht bestandene Abschlussnoten für die (zentralen) Studiengänge Bildende Kunst, KTPP, B.F.A. und M.Ed. Künstlerisches Lehramt sowie für den Teilstudiengang IMG werden vom Prüfungsamt in Ihr Transcript of Records eingetragen. Die bestandenen und nicht bestandenen Abschlussnoten der dezentralen Studiengänge werden vom jeweiligen Fachgruppensekretariat protokolliert.
Notenübersicht / Transcript of Records
Sie können sich jederzeit eine aktuelle Notenübersicht erstellen lassen. Bitte beachten Sie, dass nur bereits erfasste Noten ausgewiesen werden. Studierende der Studiengänge der Fachgruppe Kunst wenden sich zur Erstellung an das Prüfungsamt. Studierende aller anderen Studiengänge wenden sich an das für ihren Studiengang zuständige Fachgruppensekretariat.
Wiederholungsprüfungen
Was passiert, wenn ich eine Prüfung das erste Mal nicht bestanden habe?
Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen können in der Regel einmal wiederholt werden. Wiederholungsprüfungen sind zum nächstmöglichen Prüfungstermin nach Nichtbestehen der Prüfung abzulegen.
Was passiert, wenn ich eine Prüfung das zweite Mal nicht bestanden habe?
In manchen Studiengängen kann auf Antrag der zu prüfenden Person der Prüfungsausschuss eine zweite Wiederholungsprüfung ansetzen. Dazu muss die zu prüfende Person per E-Mail einen Antrag auf Härtefall beim zuständigen Prüfungsausschuss und dem Prüfungsamt stellen. In dieser E-Mail sind substantiiert der Grund / die Gründe dazulegen, der / die eine unbillige Härte darstellen. Andernfalls verlieren Sie den Prüfungsanspruch und werden exmatrikuliert
Näheres hierzu regelt die jeweilige Prüfungsordnung.
Zeugniserstellung
Sobald alle Module sowie die Abschlussarbeit erfolgreich absolviert wurden und die Noten dem zuständigen Prüfungsamt bzw. Fachgruppensekretariat eingereicht worden sind, wird Ihr Zeugnis erstellt. Sobald das Zeugnis fertig unterschrieben ist, werden Sie von der Pforte der ABK kontaktiert.
Anrechnung von Prüfungsleistungen
Bitte füllen Sie den Antrag auf Anerkennung von Leistungen (pdf) aus und wenden Sie sich an die/den für Ihren Studiengang zuständige/n Prüfungsausschussvorsitzende/n.
Regelstudienzeit und Prüfungsanspruch
Reguläre Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit gibt die Semesterzahl an, in der das Studium abgeschlossen werden kann. Diese ist in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studienganges verankert
Verlängerung der individuellen Regelstudienzeiten und des Prüfungsanspruches aufgrund von Corona
Um besondere Härten beim Studieren unter Corona-Bedingungen abzufedern, hat der Gesetzgeber die individuelle Regelstudienzeit sowie die Fristen für den Prüfungsanspruch, im Falle der ABK für Vordiplome und Abschlussarbeiten, verlängert.
VERLÄNGERUNG DER REGELSTUDIENZEIT
Für alle im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 und/oder im Wintersemester 2021/2022 immatrikulierten Studierenden gilt eine von der Regelstudienzeit abweichende – und zwar für jedes dieser Semester um ein Semester verlängerte – individuelle Regelstudienzeit. Die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit ist gemäß § 29 Abs. 3a LHG und RegelstudienzeitverlängerungsVO geregelt.
VERLÄNGERUNG DES PRÜFUNGSANSPRUCHS FÜR VORDIPLOME UND ABSCHLUSSARBEITEN
Alle im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 und/oder im Wintersemester 2021/2022 immatrikulierten Studierenden erhalten eine Verlängerung des Prüfungsanspruches – und zwar für jedes dieser Semester jeweils um ein Semester – insgesamt jedoch um höchstens drei Semester. Der jeweilige Prüfungsanspruch ist für jeden Studiengang gemäß den Prüfungsordnungen der ABK festgelegt. Die Verlängerung der individuellen Frist für den Prüfungsanspruch ist gemäß § 32 Abs. 5a LHG geregelt.