Krankenversicherung

  • Für die Einschreibung an einer Hochschule sind Sie verpflichtet, die elektronische Übermittlung Ihres aktuellen Krankenversicherungsnachweises bzw. Ihre Befreiung von der Versicherungspflicht (privat Versicherte) bei der gesetzlichen Krankenkasse anzufordern. Dies sollte sofort nach Annahme eines Zulassungsangebotes gemacht werden, da die elektronische Übermittlung des Versicherungsstatus zum Zeitpunkt der Einschreibung bei der ABK Stuttgart erfolgt sein muss!

    Seit dem 01.01.2022 wird an der ABK Stuttgart ausschließlich das neue elektronische Studierenden-Meldeverfahren der gesetzlichen Krankenversicherungen angewendet. Somit werden keine schriftlichen Versicherungsbescheinigungen für die Einschreibung mehr akzeptiert. Auch die Vorlage einer Versicherungskarte wird NICHT als Versicherungsnachweis akzeptiert.

  • Kontakt

    Studierendenbüro

    Isabelle Bässler
    +49 (0)711 28440-106

    Laura Fries
    +49 (0)711 28440-107

    Katrin Hamberger M.A.
    +49 (0)711 28440-115

    studieren(at)abk-stuttgart.de
    Campus Weißenhof:
    Neubau 2, Raum 0.05
    Mo, Di + Do 9–12 Uhr 
    Do 13.30–16 Uhr

Meldepflichten

Zur ordnungsgemäßen Prüfung, Feststellung und Durchführung der Krankenversicherung für Studierende bestehen für Krankenkassen und für Hochschulen unterschiedliche Bescheinigungs- und Meldepflichten nach §199a Abs. 2 bis 5 SGB V. Diese sind:

Meldepflichten der Krankenkassen:

  • M10: Versicherungsstatus (pflichtig oder befreit)
  • M11: Beginn Versicherung nach Krankenkassenwechsel
  • M12: Verzug Zahlung der Beiträge
  • M13: Begleichung rückständiger Beiträge

Meldepflichten der Hochschulen:

  • M20: Beginn des Studiums mit Semesterstart und Tag der Einschreibung
  • M30: Ende des Studiums mit Semesterende und Tag der Exmatrikulation/Beendigung

Vor der Immatrikulation

Auf der Grundlage der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung (SKV-MV) muss jede*r zugelassene Studienbewerber*in für die Immatrikulation an der ABK Stuttgart eine Krankenversicherung oder Befreiung von der Versicherungspflicht nachweisen. Diese Information wird von der gesetzlichen Krankenkasse direkt elektronisch an uns übermittelt. Dazu fordern Sie bitte bei der von Ihnen gewählten deutschen gesetzlichen Krankenkasse den „Meldegrund 10 für die ABK Stuttgart (Absendernummer H0003273)“ an.

Sie sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bzw. familienversichert:

Damit Sie sich an der ABK Stuttgart einschreiben können, müssen Sie unter anderem Ihren Kankenversicherungsstatus nachweisen. Dazu wenden Sie sich nach Annahme eines Zulassungsangebotes unverzüglich an Ihre Krankenkasse. Dort müssen Sie die elektronische Übermittlung Ihres Versicherungsstatus an die ABK Stuttgart für die Einschreibung anfordern.

Sie sind privat versichert / Beihilfeberechtigt / privat familienversichert / über die Freie Heilfürsorge versichert:

Damit Sie sich an der ABK Stuttgart einschreiben können, müssen Sie unter anderem Ihren Kankenversicherungsstatus nachweisen. Auch als privat Versicherte/r müssen Sie sich nach Annahme eines Zulassungsangebotes unverzüglich an (irgend-)eine deutsche gesetzliche Krankenkasse wenden, um die elektronische Übermittlung Ihres Versicherungsstatus (von der Krankenkassenversicherungspflicht befreit) an die ABK Stuttgart für die Einschreibung anzufordern.

Sie sind 30 Jahre alt oder älter:

Studierende ab 30 Jahren müssen ihren Krankenversicherungsstatus NICHT für die Einschreibung nachweisen. Sie müssen sich somit NICHT an eine gesetzliche Krankenkasse wenden für die Übermittlung des Versicherungsstatus an die ABK Stuttgart.

Internationale Studierende

Bis einschließlich Wintersemester 2021/2022 mussten internationale Studierende zur Einschreibung an der ABK Stuttgart ein Dokument der Krankenversicherung bzw. eine Kopie Ihrer EHIC-Karte einreichen. Diese Versicherungsbescheinigung wird den Hochschulen zukünftig von der Krankenversicherung digital zur Verfügung gestellt.

Als Internationale*r Studienbewerber*in wenden Sie sich bitte an die von Ihnen gewählte deutsche gesetzliche Krankenversicherung/Krankenkasse. Teilen Sie der Krankenversicherung immer mit, dass Sie an der ABK Stuttgart studieren möchten.

Die Versichertenkarte (EHIC) oder eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung sind nicht ausreichend. Ohne die digitale Versicherungsbescheinigung Ihrer Krankenversicherung können Sie nicht eingeschrieben werden.

1. Ich besitze eine EHIC / GHIC / AT-11. Wie gehe ich vor?

Bitte reichen Sie folgende Dokumente bei einer von Ihnen gewählten gesetzlichen Krankenversicherung ein und bitten um eine Meldung 10 an die ABK Stuttgart:

  • eine Kopie Ihrer EHIC /GHIC / AT 11 (sie sollte nach Möglichkeit für das gesamte 1. Semester gültig sein)
  • eine Kopie Ihres Ausweises / Ihres Reisepasses
  • Ihre deutsche Adresse (alternativ Ihre Heimatadresse)
  • Angabe der gewünschten Hochschule (ABK Stuttgart)

Ihre Krankenkasse wird nun eine Meldung an die ABK Stuttgart übermitteln, dass Sie die Versicherungspflicht erfüllen.

Hinweis: Sollten Sie in Deutschland neben dem Studium arbeiten wollen (Minijob, Studierendenjob, Selbstständigkeit etc.) ist Ihre EHIC nicht ausreichend. In diesem Falle müssen Sie sich gesetzlich in Deutschland versichern (Punkt 2).

2. Ich bin noch nicht gesetzlich versichert. Wie gehe ich vor?

Bitte wenden Sie sich an die von Ihnen gewählt gesetzliche Versicherung und stellen Sie einen Mitgliedsantrag. Bitte teilen Sie der Krankenversicherung mit, dass Sie an der ABK Stuttgart studieren wollen und bitten um eine Meldung 10 an die ABK Stuttgart.

Sobald Sie versichert sind, wird Ihre Krankenkasse eine entsprechende Meldung an die ABK Stuttgart übermitteln.

3. Ich bin gesetzlich versichert. Wie gehe ich vor?

Bitte übermitteln Sie Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung Ihre Mitgliedsnummer und geben Sie an, dass Sie an der ABK Stuttgart studieren wollen und bitten um eine Meldung 10 an die ABK Stuttgart.

Ihre Versicherung wird nun eine entsprechende Meldung an die ABK Stuttgart senden.

4. Ich besitze eine private Versicherung. Wie gehe ich vor?

Bitte wenden Sie sich an eine von Ihnen gewählte gesetzliche Krankenversicherung und bitten um eine Meldung 10 an die ABK Stuttgart. Sie wird prüfen, ob Ihre private Versicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz aufweist, damit Sie sich an der ABK Stuttgart immatrikulieren können.

Die von Ihnen gewählte gesetzliche Versicherung wird Sie entsprechend informieren. Sollte der Versicherungsschutz nicht ausreichen, müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Versicherung in Deutschland versichern (siehe Punkt 2).

5. Ich besitze eine Reiseversicherung / Travel Insurance. Wie gehe ich vor?

Eine Reisekrankenversicherung (Travel Insurance) bietet keinen ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Dauer Ihres Studiums in Deutschland und wird als Versicherungsnachweis nicht akzeptiert. Eine Reisekrankenversicherung gilt nur für Ihr Visum und Ihre Einreise nach Deutschland, solange das Semester noch nicht begonnen hat.

Sie müssen eine gesetzliche Versicherung abschließen (Punkt 2).

Wechsel der Krankenkasse

Beantragen Sie bei Ihrer neuen Krankenkasse eine „Meldung 11: Beginn Versicherung nach Krankenkassenwechsel“ und bitten um Mitteilung an die ABK Stuttgart.

Nach der Exmatrikulation

Die ABK Stuttgart meldet Ihre Exmatrikulation in den Fällen, in denen keine Befreiung vorliegt, an die für Sie zuständige Krankenkasse. Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen.

Rechtsgrundlage

Gemäß § 199a SGB V muss ab 01.01.2022 der Datentransfer zwischen Hochschulen und Krankenkassen in beide Richtungen ausschließlich elektronisch stattfinden. Dieses elektronische Verfahren löst das bisherige Papierverfahren ab. Innerhalb des Studenten-Meldeverfahrens (SMV) werden meldepflichtige Daten zwischen Hochschulen und Krankenkassen ausgetauscht.
Hier finden Sie nähere Informationen zum Datenaustausch / Studenten-Meldeverfahren der GKV.

Zum Seitenanfang