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Die Verfasste Studierendenschaft (VS) setzt sich aus dem Studierendenparlament (StuPa) und dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) zusammen.

Das zeichnet die Verfasste Studierendenschaft aus:
1. Rechtsfähigkeit
2. Beitrags- und Finanzhoheit
3. Politisches Mandat und Selbsthilfe
4. Satzungshoheit

Erste Satzung zur Änderung der Organisationssatzung pdf
Als studentische Selbstverwaltung bezieht die künftige „Studierendenschaft der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart“ einen Semesterbeitrag, um eigene Fördermittel zur Verfügung zu haben, mit denen gemeinnützige studentische Projekte organisiert und verwirklicht werden. Die VS ist bezüglich ihrer Beschlüsse, ihrer Organisation, ihrer Ausgaben und ihrer Tätigkeiten weitestgehend unabhängig von Land und Rektorat. Die Kollegialorgane der Hochschule sind verpflichtet, sich mit den Anträgen der Studierendenschaft zu befassen und ihr beratend – nicht bevormundend – zur Verfügung zu stehen. Das Studierenden-Parlament ernennt und kontrolliert die Mitglieder des AStA oder beruft sie ab. Es beschließt Gesetze, Aufgaben und Maßnahmen, die der AStA ausführt.

Kontakt

Studierendenparlament
studierenden.parlament@abk-stuttgart.de

Allgemeiner Studierendenausschuss
asta@abk-stuttgart.de

Aktionsraum
aktionsraum@abk-stuttgart.de