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Administratives

Rückmeldung

Die Rückmeldung ist nach der Immatrikulation jedes Semester erneut notwendig. Wer sein Studium somit im nachfolgenden Semester fortsetzen will, muss sich stets fristgerecht rückmelden:

Rückmeldefrist Wintersemester

20.06.–15.07.

Rückmeldefrist Sommersemester

07.01.–31.01.

Der Semesterbeitrag bzw. die Gebühren für internationale Studierende sowie die Zweitstudiengebühren werden per Banküberweisung gezahlt. Eine Rückmeldung per Lastschrifteinzug ist nicht möglich.

Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb der Rückmeldefristen, gilt das Studium als beendet und es erfolgt die Exmatrikulation gemäß § 62 Abs. 4 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg als unmittelbare Rechtsfolge.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Gebühren.

Ablauf der Rückmeldung

  • innerhalb der Rückmeldefrist im ABK-Campus-System (HISinOne) einloggen
  • unter „Mein Studium > Studienservice > Bescheide / Bescheinigung“ den Vordruck „Gebühren für das nächste Semester ausgeben“ öffnen und herunterladen
  • den fälligen Betrag rechtzeitig gemäß des Vordrucks überweisen
  • sobald die Zahlung im Studierendenbüro verarbeitet wurde, können die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung im ABK Campus System unter „Mein Studium > Studienservice > Bescheide / Bescheinigung“ heruntergeladen werden

Nachfrist und Säumnisgebühr

Wurde bis zum Ende der regulären Frist keine Rückmeldung durchgeführt, erfolgt einmalig eine Mahnung mit Hinweis auf die Nachfrist und die angefallene Säumnisgebühr in Höhe von 25 Euro.

Folgende Nachfristen werden gewährt:
Sommersemester

01.02.–15.02.

Wintersemester

16.07.–31.07.

Nach Ablauf der Nachfrist werden nicht rückgemeldete Studierende gemäß § 62 Abs. 4 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg von Amts wegen exmatrikuliert.

Rückmeldung am Ende des Studiums

Sie können sich ins nächste Semester zurückmelden, solange Ihr Prüfungsergebnis noch nicht im Prüfungsamt verbucht ist. Sobald das Ergebnis eingetragen ist, werden Sie gemäß § 62 Abs. 1 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg automatisch zum nächstmöglichen Semesterende exmatrikuliert.

Antrag auf Exmatrikulation

Sobald Sie die letzte Prüfungsleistung (letzte Teilprüfung bzw. die Abschlussarbeit) angemeldet haben, besteht die Möglichkeit, sich per Antrag zum Semesterende zu exmatrikulieren. In diesem Fall ist keine Rückmeldung mehr erforderlich. Für das Ablegen der letzten angemeldeten Prüfungsleistung müssen Sie nicht mehr immatrikuliert sein, weil die angemeldeten Prüfungen unabhängig von Ihrer Immatrikulation durchgeführt werden. Das schließt eine eventuelle Prüfungswiederholung ein.

Bitte bedenken Sie vor einer Exmatrikulation, dass Sie mit der Exmatrikulation Ihren Studierendenstatus verlieren und dies weitere, ggf. negative Auswirkungen hat, z. B.:

  • Einrichtungen der Akademie (z. B. Computerpools, Werkstätten, etc.) dürfen nur von eingeschriebenen Studierenden genutzt werden
  • Studentische Krankenversicherung
  • Aufenthaltserlaubnis für ausländische Studierende
  • Kindergeld

Das Antragsformular und weitere Informationen zur Exmatrikulation finden Sie unter Exmatrikulation.

Wenn Sie sich nicht mehr rückmelden möchten, empfehlen wir, dass Sie sich per Antrag regulär exmatrikulieren, damit Sie Ihre Exmatrikulations- und Rentenbescheinigung sofort herunterladen können.

Antrag Exmatrikulation.pdf pdf

Wenn Sie den Semesterbeitrag (und ggf. die Studiengebühr) nicht bezahlen, bekommen Sie bis Semesterende alle Zahlungserinnerungen und werden dann zum Semesterende von Amts wegen exmatrikuliert.

Bei Rückfragen steht Ihnen das Studierendenbüro der ABK Stuttgart zur Verfügung.

Kontakt

Studierendenbüro

Campus Weißenhof,
Neubau 2, Raum 0.05
Mo, Di und Do 9–12 Uhr
Do 13:30–16 Uhr