Landesgraduiertenförderung
Inhalt
Die Landesgraduiertenförderung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg MWK dient der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses.
Ziel des Programms
Nach Maßgabe des Landesgraduiertenförderungsgesetzes (LGFG) und der im Staatshaushaltsplan für diesen Zweck bereitgestellten Mittel werden Stipendien an hochqualifizierte künstlerische und wissenschaftliche Nachwuchskräfte gewährt.
Umfang der Förderung
Die aktuellen Konditionen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt und Antragsformular unter dem Punkt Bewerbung.
Voraussetzungen
Hochqualifizierte künstlerische und wissenschaftliche Nachwuchskräfte können zur Erarbeitung künstlerischer Entwicklungsvorhaben sowie zur Vorbereitung auf die Promotion Stipendien erhalten.
Voraussetzung für die Förderung künstlerischer Entwicklungsvorhaben:
- ein abgeschlossenes Studium an einer Kunsthochschule
- eine herausragende Qualifikation
- ein Arbeitsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung künstlerischer Formen und Ausdrucksmittel erwarten lässt
- die Zulassung des Arbeitsvorhabens durch die Kunsthochschule
- die künstlerische Betreuung durch die Kunsthochschule
Voraussetzung für die Förderung von Promotionen:
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium
- eine herausragende Qualifikation
- ein wissenschaftliches Arbeitsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt
- die Annahme als Doktorand an einer baden-württembergischen Hochschule
- die wissenschaftliche Betreuung durch die Hochschule
Bei der Feststellung der Qualifikation können neben Studien- und Prüfungsleistungen künstlerische bzw. wissenschaftliche Leistungen, Erfahrungen und Kenntnisse, die die/der Bewerber*in in oder außerhalb einer Hochschule erbracht oder erworben hat, berücksichtigt werden.
Jede/r Antragsteller*in muss im Vorfeld eine/n Betreuer*in für das Projekt finden. Betreuende können Professor*in an der Hochschule sein. Die/der Betreuer*in erstellt ein Gutachten, das mit dem Antrag auf Förderung einzureichen ist. Das Gutachten ist eine wesentliche Grundlage bei der Entscheidung über die Vergabe der Stipendien.
Bewerbung
Landesgraduiertenstipendium Formular und Merkblatt pdf
Weitere Informationen zur Graduiertenförderung des Landes finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, mwk.baden-wuerttemberg.de, und im Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG).
Stipendiat*innen
Eine Übersicht über aktuelle / bisherige Stipendiat*innen findet sich auf der Seite Hochschule / Ausgezeichnet.