Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen
Inhalt
Von der Bewerbung auf einen Studienplatz bis zum Ablegen der letzten Prüfung kann es erforderlich sein, die Zugangs-, Studien- und Lernbedingungen so anzupassen, dass Studierende keinen Nachteil aufgrund von Behinderungen oder chronischen Erkrankungen erleiden.
Die Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen sind Ansprechpartner für alle Hochschulmitglieder, Bewerber*innen sowie Eltern und vermitteln alle Anliegen an die entsprechende Stelle oder gestalten selbst eine Lösung für die vielgestaltigen Probleme.
Sie unterstützen die Kunsthochschule bei ihrer Aufgabe, die Belange von Bewerber*innen und Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen bei der Gestaltung der Zugangs-, Studien-, Lern- und Prüfungsbedingungen zu berücksichtigen und wirken an notwendigen Maßnahmen zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe und zum Abbau von Barrieren und Benachteiligungen im Hochschulbereich mit. Insbesondere wirken die Beauftragten darauf hin, dass Nachteilsausgleiche beim Studienzugang, bei der Studiengestaltung und in Prüfungen realisiert werden.
Die Aufgaben der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sind in im §18 der Grundordnung der ABK Stuttgart verankert:
Beratungsangebot
Bei psychischen Problemen gibt es die Möglichkeit, eine Beratung durch eine externe Mitarbeiterin in Anspruch zu nehmen. Auch die studentische Vertretung für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit aus der Studierendenschaft hat immer ein offenes Ohr für die verschiedensten Anliegen.
Um helfen zu können, sind alle Beteiligten jedoch darauf angewiesen, dass sie über die Behinderung oder sonstige Einschränkung, chronische Krankheit oder auch Wünsche und Anregungen durch die Betroffenen informiert werden. Das Angebot rechtzeitig zu nutzen, um das Studium so reibungslos wie möglich durchführen zu können, ist daher der Wunsch und das Ziel.
Sollte nach einer Beratung ein Antrag auf Nachteilsausgleich nötig sein, wird dieser gerne direkt vom Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereiches oder vom Prüfungsamt im Hause entgegengenommen.
In folgenden Bereichen können die Beauftragten tätig werden:
- Beratung zu den Themen Zulassung, Nachteilsausgleich, Studienplanung
- Umsetzung von notwendigen Maßnahmen
- Ausnahmeregelungen
- Zusammenarbeit mit Behindertenverbänden, Interessengemeinschaften sowie Studierendenwerk
Kontakt
Stellvertretung
Vertretung der Verfassten Studierendenschaft
Carla Laumann
carla.laumann@stud.abk-stuttgart.de
Rafael Rychlik
Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
N.N.
Stellvertretendes Mitglied der Schwerbehindertenvertretung
Anja Rössner
Kunstakademie Karlsruhe
stipendien@kunstakademie-karlsruhe.de