Personalrat
Der Personalrat ist die gewählte Interessenvertretung der Beamt*innen und Arbeitnehmer*innen*. Aufgaben des Personalrats sind unter anderem:
- Überwachung der Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und Arbeitnehmerschutzvorschriften
- Mitwirkung bei der Gleichstellung
- Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden aus der Mitarbeiterschaft und die Pflicht, diese bei der Dienststellenleitung zur Sprache zu bringen und gegebenenfalls auf Abhilfe zu dringen
- Mitwirkung bei der Eingliederung sowie Förderung von schwerbehinderten Menschen in enger Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung
- Durchführung einer jährlichen Personalversammlung