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Der Personalrat ist die gewählte Interessenvertretung der Beamt*innen und Arbeitnehmer*innen*. Aufgaben des Personalrats sind unter anderem:

  • Überwachung der Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und Arbeitnehmerschutzvorschriften
  • Mitwirkung bei der Gleichstellung
  • Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden aus der Mitarbeiterschaft und die Pflicht, diese bei der Dienststellenleitung zur Sprache zu bringen und gegebenenfalls auf Abhilfe zu dringen
  • Mitwirkung bei der Eingliederung sowie Förderung von schwerbehinderten Menschen in enger Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung
  • Durchführung einer jährlichen Personalversammlung