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Die Gleichstellung der ABK setzt sich auf allen Ebenen für Chancengleichheit ein.

Neben der Durchsetzung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit von Frauen und Männern stellt das Amt die Gleichstellung aller Geschlechter in den Mittelpunkt und begreift die Gleichstellungs- und Diversitätsförderung intersektional. „Gemeint ist damit, dass verschiedene Diskriminierungsformen nicht einzeln für sich wirken und einfach zusammengezählt werden können, sondern dass sie sich gegenseitig beeinflussen und so auch neue Formen der Diskriminierung entstehen können.“ (Intersektionalität, in: Vielfalt Mediathek, www.vielfalt-mediathek.de) Folglich zählen zum Beispiel auch die Belange von LGBTQIA* Personen zum Tätigkeitsfeld des Amtes.

Ziel ist es, bestehender Diskriminierung entgegenzuwirken, Betroffenen zur Seite zu stehen und Chancengleichheit für alle Hochschulmitglieder unabhängig von Geschlecht, Alter, Hautfarbe, körperlicher Erscheinung, sozialer und kultureller Herkunft, sexueller oder geschlechtlicher Identität, Religion, Nationalität, psychischer und physischer Verfasstheit zu fördern.

Weitere Aufgabengebiete sind die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Personal- und Organisationspolitik, Machtmissbrauch, Mobbing, Stalking, Belästigungen und Grenzüberschreitungen oder auch gender- und diversitätssensible Sprache. Auch für Angelegenheiten, die das faire Verhalten im täglichen Miteinander betreffen, ist sie Ansprechpartnerin.

Alle Anfragen und Gespräche werden vertraulich behandelt. Falls gewünscht oder notwendig, vermittelt die Gleichstellungsbeauftragte an weiterführende Hilfsangebote oder offizielle Beschwerdestellen.

Die Hochschule ist durch ihre Gleichstellungsbeauftragte extern in folgenden Selbstverwaltungsgremien vertreten:

  • Sitzungen der Berufungs- und Auswahlkommissionen mit Stimmrecht
  • Teilnahme an den Sitzungen des Senats mit Stimmrecht
  • Teilnahme an den Sitzungen des Hochschulrats mit beratender Stimme

Gemeinsame Gleichstellungsbeauftragte

Stellvertretung (für den künstlerisch-wissenschaftlichen Bereich)

Claudia Heinzler wird in ihrer Funktion als stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte für den künstlerisch-wissenschaftlichen Bereich von Oktober 2024 bis Oktober 2025 von Prof. Katrin Ströbel vertreten.

Stellvertretung (für den nicht-künstlerisch-wissenschaftlichen Bereich)

Richtlinien und Pläne der Hochschule

Details zu Strukturen, rechtlichen Grundlagen und Rechten und Pflichten der Gleichstellungsvertretungen sind im Gleichstellungsplan, der zum Struktur- und Entwicklungsplan gehört, festgehalten. In der Grundordnung und den Richtlinien zum Schutz vor sexueller Diskriminierung, Belästigung und Gewalt hat die Hochschule weitere Details geregelt:

ABK Stuttgart Grundordnung pdf

Richtlinie Schutz vor sexueller Diskriminierung pdf

Familie und ABK

Familie und Studium

Studierende Eltern meistern ihr Studium unter besonderen Bedingungen. Für viele ist es eine Herausforderung, das Studium zu organisieren, die Betreuung und Versorgung der Kinder zu managen und die Existenzgrundlage abzusichern.

Für Studierende mit Kind gibt es Vereinfachungen z.B. Beurlaubung, BAföG, Studiengebühren, Prüfungsregelungen und spezielle Förderprogramme. Die Gleichstellungsbeauftragten, das Studierendenbüro sowie das Studierendenwerk Stuttgart können Sie beraten.

Die Universität Stuttgart hat eine sehr detaillierte Website rund um das Thema „Uni und Familie“.

Kinderbetreuung des Studierendenwerk Stuttgart

Die Kindertagesstätten des Studierendenwerk Stuttgart befinden sich in Stuttgart und Ludwigsburg. Dort werden in erster Linie Kinder von Studierenden aufgenommen. Auch Kinder, deren Geschwister bereits die jeweilige Kindertagesstätte besuchen, und besonders Kinder von Alleinerziehenden, haben Vorrang.

studierendenwerk-stuttgart.de