Ansprechpersonen und Beauftragte
Inhalt
Sorgen im Studium, Probleme im beruflichen oder privaten Umfeld, eine persönliche Krise oder einfach nur unbeantwortete Fragen können den Alltag für Studierende und Mitarbeiter*innen der ABK Stuttgart belasten. Wir sind darum bemüht zu helfen. Um Lösungswege anzustoßen und die Entstehung dauerhafter und schwerwiegender Probleme zu verhindern, stehen an der ABK Stuttgart kompetente und professionelle Ansprechpersonen für vertrauensvolle Gespräche zur Verfügung.
Alle Ansprechpersonen sind zu Anonymität und Verschwiegenheit verpflichtet. Ihre Anfrage wird nur mit Ihrem Einverständnis an Dritte weitergeleitet. E-Mails gehen an persönliche Mailadressen und werden nur von den jeweiligen Ansprechpersonen gelesen.
Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei der Durchsetzung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit sowie bei der Beseitigung bestehender Nachteile für künstlerisch / wissenschaftlich tätige Mitarbeiter*innen und Studierenden mit. Die Gleichstellungsbeauftragte und deren Stellvertretung werden vom Senat gewählt.
Ansprechpersonen zu sexueller Belästigung
Die Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung klären weibliche und männliche Mitglieder und Angehörige der ABK Stuttgart in Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung über interne und externe Möglichkeiten der Beratung und Information auf. Die Gespräche sind selbstverständlich vertraulich.
Ansprechpersonen für Antidiskriminierung
Die Ansprechpersonen für Antidiskriminierung sorgen dafür, dass Mitglieder und Angehörige der Hochschule vor Diskriminierungen aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft oder der religiösen und weltanschaulichen Identität geschützt werden. Die Gespräche sind selbstverständlich vertraulich.
Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen
Die Beauftragten sind Ansprechpartner für alle Hochschulmitglieder, Bewerber*innen sowie Eltern und vermitteln alle Anliegen an die entsprechende Stelle oder gestalten selbst eine Lösung für die vielgestaltigen Probleme.
Sie unterstützen die Kunsthochschule bei ihrer Aufgabe, die Belange von Bewerber*innen und Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen bei der Gestaltung der Zugangs-, Studien-, Lern- und Prüfungsbedingungen zu berücksichtigen und wirken an notwendigen Maßnahmen zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe und zum Abbau von Barrieren und Benachteiligungen im Hochschulbereich mit. Insbesondere wirken die Beauftragten darauf hin, dass Nachteilsausgleiche beim Studienzugang, bei der Studiengestaltung und in Prüfungen realisiert werden.
In folgenden Bereichen können die Beauftragen tätig werden:
- Beratung zu den Themen Zulassung, Nachteilsausgleich, Studienplanung
- Umsetzung von notwendigen Maßnahmen
- Ausnahmeregelungen
- Zusammenarbeit mit Behindertenverbänden, Interessengemeinschaften sowie Studierendenwerk
Vertretung der Verfassten Studierendenschaft
Carla Laumann
carla.laumann@stud.abk-stuttgart.de
Rafael Rychlik
Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
N.N.
Stellvertretendes Mitglied der Schwerbehindertenvertretung
Anja Rössner, Kunstakademie Karlsruhe
Ombudsperson für Lehre
Die Ombudsperson für Lehre wird auf Vorschlag der Studierendenschaft vom Senat gewählt. Sie kann Studierende und Lehrende in allen Angelegenheiten der Lehre bei der Lösung von Konflikten unterstützen. Sie kann dazu alle Gremien und Organe der ABK einbeziehen und berichtet unmittelbar dem Rektorat.
Die Ombudsperson für Lehre ist auf höchste Vertraulichkeit und Fairness verpflichtet.
Nadine Bracht wird in ihrer Funktion als Ombudsperson für Lehre von April 2024 bis April 2025 von Enno Lehmann vertreten.
Ombudsperson für gute Wissenschaftliche und künstlerische Praxis
Der Senat bestellt ein Mitglied der Gruppe der Hochschullehrer*innen als Ombudspersonen für gute wissenschaftliche und künstlerische Praxis. Diese kann Studierende und Lehrende in allen Angelegenheiten der wissenschaftlichen und künstlerischen Praxis bei der Lösung von Konflikten unterstützen. Sie kann dazu alle Gremien und Organe der Kunsthochschule einbeziehen und berichtet unmittelbar dem Rektorat.
Die Ombudsperson für gute wissenschaftliche und künstlerische Praxis ist auf höchste Vertraulichkeit und Fairness verpflichtet.
Personalrat
Der Personalrat ist die gewählte Interessenvertretung der Beamt*innen und Arbeitnehmer*innen*. Aufgaben des Personalrats sind unter anderem:
- Überwachung der Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und Arbeitnehmerschutzvorschriften
- Mitwirkung bei der Gleichstellung
- Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden aus der Mitarbeiterschaft und die Pflicht, diese bei der Dienststellenleitung zur Sprache zu bringen und gegebenenfalls auf Abhilfe zu dringen
- Mitwirkung bei der Eingliederung sowie Förderung von schwerbehinderten Menschen in enger Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung
- Durchführung einer jährlichen Personalversammlung
Personalrat
Psychologische Beratung / Open Door
Opendoor richtet sich an Studierende und Mitarbeiter*innen mit Problemen wie
- Erkrankungen
- Behinderungen
- Härtefällen und Nachteilsausgleichen
- Konflikten mit anderen Hochschulmitgliedern
- Konflikten mit der Hochschulverwaltung
- Bedrohung, sexueller Belästigung und anderer Gewalt
- Lern- und Arbeitsstörungen
- Stressbewältigung und Erschöpfung
- Schreib-, Rede- und Prüfungsängsten
- Zweifel am Studium und Selbstwertkrisen
- Identitäts- und Orientierungsproblemen
- Beziehungs-, Partner- und Familienproblemen
- Einsamkeitsgefühlen und Kontaktschwierigkeiten
- Depressionen und Ängsten
- Essstörungen
- Sucht
Bei Bedarf kann ein Beratungsangebot bei der psychotherapeutischen Beratungsstelle des Studierendenwerks Stuttgart oder bei der fachkundigen systemischen Beraterin der ABK in Anspruch genommen werden.
Psychologische Beratungsstelle Studierendenwerk Stuttgart
Die Beratungen der Psychologischen Beratungsstelle des Studierendenwerks sind kostenfrei. In der Regel erhält man einen Termin innerhalb von wenigen Wochen. Es wird auch eine englischsprachige psychologische Beratung angeboten.
Weitere Infos unter www.studierendenwerk-stuttgart.de
Systemische Beratung ABK Stuttgart
Bine Schulz
Mörikestraße 12A
70178 Stuttgart
Die Beratung wird von der ABK Stuttgart finanziert, die Abrechnung erfolgt ebenfalls anonym. Die Hochschule übernimmt für Studierende und Mitarbeitende je drei Beratungseinheiten im Jahr.
Open Door Sprechzeiten nach Vereinbarung:
Mi und Fr | 10–20 Uhr |
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Do | 10–12 Uhr |
Mo–Fr | Abendtermine, 20 Uhr |
Weiterführende Angebote und Ansprechpersonen
Psychiatrischer Rufbereitschaftsdienst in der Notfallpraxis Stuttgart
www.notfallpraxis-stuttgart.de
Telefonseelsorge / Beratungstelefon rund um die Uhr
Frauenberatungs- und Therapiezentrum Stuttgart e.V. (fetz)
Allgemeine psychologische Beratung und Therapie
Freundeskreis für Suchtkrankenhilfe Landesverband Württemberg e.V.
www.freundeskreise-sucht-wuerttemberg.de