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Verbrechen, Bestrafung und Sühne werden oft durch eine popkulturelle Linse betrachtet, die unsere kollektive Vorstellung von Kriminalität prägen. Die Masterarbeit »Zwischen Freiheit und Überwachung. Die Architektur des Gefängnisses als Mittel der Bestrafung« zielt darauf ab, diese Perspektive zu erweitern. Dabei wurde drei Hauptakteurinnen im Kontext von Verbrechen festgelegt: Justiz, Täter*in und Opfer.
Durch verschieden Herangehensweisen blieb die Analyse bei der JVA Stuttgart-Stammheim stehen, die zugleich das einzige Gefängnis war, was einen persönlichen Besuch ermöglichte. Um die Perspektiven von Täter*in und Opfer besser zu verstehen, wurden persönliche Gespräche mit einem ehemaligen Insassen und einem Opfer einer Straftat geführt. Durch die Annäherung an diese drei Positionen wurde die Frage aufgestellt: Wie kann ein produktiver Umgang mit Rechtsbruch stattfinden, ohne die Prinzipien der Bestrafung zu nutzen – schon allein unter dem Aspekt, dass fast die Hälfte der Insass*innen in deutschen Gefängnissen wieder straffällig werden und nach 12 Jahren Haft diese Quote sogar auf 66% steigt.
Im Kontext der Arbeit hat sich ein Entlastungsmodell für die Verhandlung vor Gericht entwickelt, was vor allem auf einem direkten oder indirekten Kontakt zwischen Täter*in und Opfer setzt. Dabei wurde das Areal der JVA Stuttgart-Stammheim herangezogen, dass eine Reformation der Bestrafung provozieren soll und dies durch »das Haus der Vergebung« im Jahr 2063 beschrieben werden soll.