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Kaum an einem anderen Ort hat Architektur so eine intensive Wirkung auf den Menschen wie in einem Gefängnis. Ein Ort, an dem die äußeren Reize minimal sind, die innere Gereiztheit aber enorm sein kann. Disziplinen wie Psychologie und Soziologie haben die Vollzugsformen verändert. Architektur sollte sich diesen neuen Tendenzen anpassen, sie unterstützen und fördern. Um einen möglichst reibungsfreien Vollzugsalltag gewährleisten zu können, ist das Ziel eine räumlich beruhigende Umgebung zu schaffen. Die Gestaltung beinhaltet ein angemessenes Maß an räumlicher Qualität, Selbstbestimmung und Privatsphäre für die Insassen, ist jedoch für das Personal übersichtlich und kontrollierbar. Das Strafvollzugsgesetz besagt, dass Gefangene im Vollzug der Freiheitsstrafe die Fähigkeit erlangen sollen, zukünftig ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten zu führen. Der konzeptionelle Entwurf eines Hafthaus im Bereich von Strafvollzugsarchitektur, zeigt diese neue Tendenzen auf: weg von dem Strafenden und näher an eine architektonische Gestaltung die den Transformationsprozess eines Menschen im Gefängnis begleitet.