Zum Inhalt springen
Bewerben

Internationale Bewerber*innen

Internationale Bewerber*innen müssen vor der Bewerbung die Gleichwertigkeit ihrer Hochschulzugangsberechtigung beim Studierendenbüro der ABK Stuttgart prüfen lassen.

Sprachkenntnisse

Nicht-deutsche Bewerber*innen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes müssen zusätzlich den Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse bzw. ein Zeugnis über bestandene Prüfungen in der deutschen Sprache erbringen. Der Nachweis erfolgt durch das Bestehen einer deutschen Sprachprüfung (DSH1-Prüfung/Test DAF3/Stufe B2; für Architektur: DSH2-Prüfung/Test DAF4/Stufe C1).