Architektur M.A.
Inhalt
Auf dieser Seite finden Sie die Studienvoraussetzungen und den Ablauf der Bewerbung für den Masterstudiengang Architektur. Inhaltliche Fragen oder Fragen zu Terminen richten Sie bitte an das Fachgruppensekretariat (Abschnitt Kontakt). Allgemeine Informationen zum Ablauf der Bewerbung und zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf der Seite Bewerbung und Aufnahmeverfahren.
Studiendauer | Regelstudienzeit 4 Semester |
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Abschluss | M.A. (Master of Arts) |
Bewerbung | zum Wintersemester |
Voraussetzungen | Bachelor of Arts oder gleichwertiger Abschluss, Äquivalent 180 ECTS |
Aufnahmeverfahren | Abgabe digitale Arbeitsproben und Aufnahmeprüfung |
Voraussetzungen
Der Zugang zum Masterstudiengang setzt einen fachlich entsprechenden Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss sowie das erfolgreiche Bestehen der Aufnahmeprüfung während des Aufnahmeverfahrens voraus. Der Umfang des vorangegangenen Hochschulabschlusses muss mindestens einem Äquivalent von 180 ECTS entsprechen.
Zusatzstudium mit Wissenserweiterung in Richtung Architektur
Für das Masterstudium Architektur als Zusatzstudium mit Wissenserweiterung in Richtung Architektur ist der Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Bachelor-, Master- oder Diplomstudiums in den folgenden fachverwandten Bereichen zulässig:
- Innenarchitektur
- Stadt- und Regionalplanung
- Landschaftsarchitektur
- Bauingenieurwissenschaften
Hinweis: Dieses Masterstudium führt für Bachelor-Absolvent*innen der o.g. fachverwandten Bereiche nach erfolgreichem Masterabschluss nicht automatisch zu der Berechtigung, als freiberufliche/r Architekt*in tätig zu sein oder die Berufsbezeichnung Architekt*in zu führen. Hier sind die Richtlinien und Vorgaben der Architektenkammern zu beachten und im Vorfeld der Bewerbung zum Masterstudium mit der Architektenkammer im Einzelfall zu klären. Beachten Sie auch die Bestimmungen für den Masterstudiengang Architektur in der Zulassungs- und Immatrikulationssatzung der Akademie:
Bewerbungsprozess und -unterlagen
Die Bewerbung an der ABK Stuttgart erfolgt über das ABK-Campus-System (HISinOne): campus.abk-stuttgart.de. Der Ablauf und welche Unterlagen einzureichen sind, wird in der Anleitung im Detail beschrieben:
Anleitung für interne Bewerber*innen (bereits Studierende an der ABK):
Inhalt der Arbeitsprobe
Architektonische Arbeiten aus der Studienzeit, Büropraktika, Mitarbeit an Büroprojekten, eigene Arbeiten, Wettbewerbe, Realisierungsprojekte, künstlerische Zeichnungen etc.
Erwartet wird eine Auswahl von Arbeitsproben (freie Arbeiten, Zeichnungen, farbige Arbeiten, Naturstudien, Skizzen u. a.), die die Arbeitsweise, das Arbeitsvorgehen und die Arbeitsschwerpunkte der Studienbewerber*innen nachvollziehen. Diese sind im Kontext der jeweiligen Disziplin mit Arbeiten, die gestalterisch/konstruktive, beobachtende/erklärende und zeichnerisch/darstellende Fähigkeiten zeigen, zu ergänzen.
Ausführungen zu den Arbeiten sind als Bestandteil der Arbeitsprobe einzuarbeiten.
Vorauswahl
In der Vorauswahl wird anhand der fristgerecht eingereichten digitalen Arbeitsproben über die Zulassung zur Aufnahmeprüfung entschieden. Detaillierte Informationen dazu folgen im Laufe des Verfahrens.
Für interne Studierende, die das Bachelorstudium der Architektur an der ABK Stuttgart absolviert haben, besteht die Aufnahmeprüfung aus einem persönlichen Gespräch mit der Auswahlkommission und der Vorlage einer Arbeitsprobe (Portfolio/Mappe). Durch das persönliche Gespräch und der Vorlage der Arbeitsprobe wird geprüft, ob zu erwarten ist, dass das Studienziel im angestrebten Masterstudium erreicht wird.
Termine, Fristen und Regularien
Termine und Fristen für eine Bewerbung zum Sommersemester 2025:
Bewerbungszeitraum | 02.12.–13.12.2024, 12 Uhr – Ausschlussfrist! |
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Zeitraum Aufnahmeprüfung | 03.02.–07.02.2025 |
Termine und Fristen für eine Bewerbung zum Wintersemester 2025/26:
Bewerbungszeitraum | 14.04.–30.04.2025, 12 Uhr – Ausschlussfrist! |
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Zeitraum Aufnahmeprüfung | 23.06.–27.06.2025 |
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