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Administratives

Krankenver­sicherung

Für die Einschreibung an einer Hochschule sind Sie verpflichtet, die elektronische Übermittlung Ihres aktuellen Krankenversicherungsnachweises bzw. Ihre Befreiung von der Versicherungspflicht (privat Versicherte) bei der gesetzlichen Krankenkasse anzufordern. Dies sollte sofort nach Annahme eines Zulassungsangebotes gemacht werden, da die elektronische Übermittlung des Versicherungsstatus zum Zeitpunkt der Einschreibung bei der ABK Stuttgart erfolgt sein muss!

Seit dem 01.01.2022 wird an der ABK Stuttgart ausschließlich das neue elektronische Studierenden-Meldeverfahren der gesetzlichen Krankenversicherungen angewendet. Somit werden keine schriftlichen Versicherungsbescheinigungen für die Einschreibung mehr akzeptiert. Auch die Vorlage einer Versicherungskarte wird NICHT als Versicherungsnachweis akzeptiert.

Kontakt

Studierendenbüro

Campus Weißenhof,
Neubau 2, Raum 0.05
Mo, Di und Do 9–12 Uhr
Do 13:30–16 Uhr