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Hilfe/Ansprechpersonen

Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen

Von der Bewerbung auf einen Studienplatz bis zum Ablegen der letzten Prüfung kann es erforderlich sein, die Zugangs-, Studien- und Lernbedingungen so anzupassen, dass Studierende keinen Nachteil aufgrund von Behinderungen oder chronischen Erkrankungen erleiden.

Die Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen sind Ansprechpartner für alle Hochschulmitglieder, Bewerber*innen sowie Eltern und vermitteln alle Anliegen an die entsprechende Stelle oder gestalten selbst eine Lösung für die vielgestaltigen Probleme.

Sie unterstützen die Kunsthochschule bei ihrer Aufgabe, die Belange von Bewerber*innen und Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen bei der Gestaltung der Zugangs-, Studien-, Lern- und Prüfungsbedingungen zu berücksichtigen und wirken an notwendigen Maßnahmen zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe und zum Abbau von Barrieren und Benachteiligungen im Hochschulbereich mit. Insbesondere wirken die Beauftragten darauf hin, dass Nachteilsausgleiche beim Studienzugang, bei der Studiengestaltung und in Prüfungen realisiert werden.

Die Aufgaben der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sind in im §18 der Grundordnung der ABK Stuttgart verankert:

Grundordnung ABK Stuttgart pdf

Beratungsangebot

Bei psychischen Problemen gibt es die Möglichkeit, eine Beratung durch eine externe Mitarbeiterin in Anspruch zu nehmen. Auch die studentische Vertretung für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit aus der Studierendenschaft hat immer ein offenes Ohr für die verschiedensten Anliegen.

Um helfen zu können, sind alle Beteiligten jedoch darauf angewiesen, dass sie über die Behinderung oder sonstige Einschränkung, chronische Krankheit oder auch Wünsche und Anregungen durch die Betroffenen informiert werden. Das Angebot rechtzeitig zu nutzen, um das Studium so reibungslos wie möglich durchführen zu können, ist daher der Wunsch und das Ziel.

Sollte nach einer Beratung ein Antrag auf Nachteilsausgleich nötig sein, wird dieser gerne direkt vom Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereiches oder vom Prüfungsamt im Hause entgegengenommen.

In folgenden Bereichen können die Beauftragten tätig werden:

  • Beratung zu den Themen Zulassung, Nachteilsausgleich, Studienplanung
  • Umsetzung von notwendigen Maßnahmen
  • Ausnahmeregelungen
  • Zusammenarbeit mit Behindertenverbänden, Interessengemeinschaften sowie Studierendenwerk

Kontakt

Stellvertretung

Vertretung der Verfassten Studierendenschaft

Carla Laumann

carla.laumann@stud.abk-stuttgart.de

Rafael Rychlik

rafael.rychlik@stud.abk-stuttgart.de

Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

N.N.

Stellvertretendes Mitglied der Schwerbehindertenvertretung

Anja Rössner
Kunstakademie Karlsruhe
stipendien@kunstakademie-karlsruhe.de