Gleichstellungs-Beauftragte
Inhalt
Die Gleichstellung der ABK setzt sich auf allen Ebenen für Chancengleichheit ein.
Neben der Durchsetzung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit von Frauen und Männern stellt das Amt die Gleichstellung aller Geschlechter in den Mittelpunkt und begreift die Gleichstellungs- und Diversitätsförderung intersektional. „Gemeint ist damit, dass verschiedene Diskriminierungsformen nicht einzeln für sich wirken und einfach zusammengezählt werden können, sondern dass sie sich gegenseitig beeinflussen und so auch neue Formen der Diskriminierung entstehen können.“ (Intersektionalität, in: Vielfalt Mediathek, www.vielfalt-mediathek.de) Folglich zählen zum Beispiel auch die Belange von LGBTQIA* Personen zum Tätigkeitsfeld des Amtes.
Ziel ist es, bestehender Diskriminierung entgegenzuwirken, Betroffenen zur Seite zu stehen und Chancengleichheit für alle Hochschulmitglieder unabhängig von Geschlecht, Alter, Hautfarbe, körperlicher Erscheinung, sozialer und kultureller Herkunft, sexueller oder geschlechtlicher Identität, Religion, Nationalität, psychischer und physischer Verfasstheit zu fördern.
Weitere Aufgabengebiete sind die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Personal- und Organisationspolitik, Machtmissbrauch, Mobbing, Stalking, Belästigungen und Grenzüberschreitungen oder auch gender- und diversitätssensible Sprache. Auch für Angelegenheiten, die das faire Verhalten im täglichen Miteinander betreffen, ist sie Ansprechpartnerin.
Alle Anfragen und Gespräche werden vertraulich behandelt. Falls gewünscht oder notwendig, vermittelt die Gleichstellungsbeauftragte an weiterführende Hilfsangebote oder offizielle Beschwerdestellen.
Die Hochschule ist durch ihre Gleichstellungsbeauftragte extern in folgenden Selbstverwaltungsgremien vertreten:
- Sitzungen der Berufungs- und Auswahlkommissionen mit Stimmrecht
- Teilnahme an den Sitzungen des Senats mit Stimmrecht
- Teilnahme an den Sitzungen des Hochschulrats mit beratender Stimme
Gemeinsame Gleichstellungsbeauftragte
Stellvertretung (für den künstlerisch-wissenschaftlichen Bereich)
Claudia Heinzler wird in ihrer Funktion als stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte für den künstlerisch-wissenschaftlichen Bereich von Oktober 2024 bis Oktober 2025 von Prof. Katrin Ströbel vertreten.
Stellvertretung (für den nicht-künstlerisch-wissenschaftlichen Bereich)
Richtlinien und Pläne der Hochschule
Details zu Strukturen, rechtlichen Grundlagen und Rechten und Pflichten der Gleichstellungsvertretungen sind im Gleichstellungsplan, der zum Struktur- und Entwicklungsplan gehört, festgehalten. In der Grundordnung und den Richtlinien zum Schutz vor sexueller Diskriminierung, Belästigung und Gewalt hat die Hochschule weitere Details geregelt:
Förderprogramme und Stipendien
Die Gleichstellungsbeauftrage informiert gerne zu weiteren Stipendien und Förderprogrammen.
Förderprogramme und Stipendien für Frauen
Das Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm richtet sich an berufstätige Frauen mit einem Abschluss an einer Hochschule oder Berufsakademie, die Lehrerfahrungen an einer Fachhochschule, Kunst- und Musikhochschule oder Berufsakademie sammeln möchten, mit dem Ziel, mehr Professorinnen für Fachhochschulen zu gewinnen. Was bei diesem Programm interessant ist für diejenigen, deren Lehrauftrag darüber gefördert wird, ist das zusätzliche Mentoring und Training an dem sie teilnehmen können.
Margarete von Wrangell-Juniorprofessorinnen-Programm
Brigitte Schlieben-Lange Programm
Das Brigitte Schlieben-Lange-Programm richtet sich an Frauen mit Kind, die ihre wissenschaftliche oder künstlerische Qualifikation mit familiären Aufgaben und ggfs. beruflichen Aufgaben vereinbaren und ihre wissenschaftliche oder künstlerische Qualifizierung aufnehmen, fortsetzen oder berufsbegleitend durchführen möchten.
Rund 1 Mio. Euro pro Jahr wendet das Land mit diesem Förderprogramm zugunsten junger Mütter an Hochschulen des Landes auf, um den Frauenanteil in den Leitungspositionen der Wissenschaft weiter zu erhöhen. Der Schwerpunkt des Programms liegt auf der Förderung von Beschäftigungsverhältnissen, insbesondere in der Qualifizierungsphase für ein Hochschulprofessur nach der Promotion bzw. für Künstlerinnen mit einem künstlerischen Entwicklungsvorhaben.
Familie und ABK
Familie und Studium
Studierende Eltern meistern ihr Studium unter besonderen Bedingungen. Für viele ist es eine Herausforderung, das Studium zu organisieren, die Betreuung und Versorgung der Kinder zu managen und die Existenzgrundlage abzusichern.
Für Studierende mit Kind gibt es Vereinfachungen z.B. Beurlaubung, BAföG, Studiengebühren, Prüfungsregelungen und spezielle Förderprogramme. Die Gleichstellungsbeauftragten, das Studierendenbüro sowie das Studierendenwerk Stuttgart können Sie beraten.
Die Universität Stuttgart hat eine sehr detaillierte Website rund um das Thema „Uni und Familie“.
Kinderbetreuung des Studierendenwerk Stuttgart
Die Kindertagesstätten des Studierendenwerk Stuttgart befinden sich in Stuttgart und Ludwigsburg. Dort werden in erster Linie Kinder von Studierenden aufgenommen. Auch Kinder, deren Geschwister bereits die jeweilige Kindertagesstätte besuchen, und besonders Kinder von Alleinerziehenden, haben Vorrang.