Zeugnisanerkennung
Inhalt
Studierendenbüro
Campus Weißenhof,
Neubau 2, Raum 0.05
Mo, Di und Do 9–12 Uhr
Do 13:30–16 Uhr
Die Gleichwertigkeit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung muss vor Einreichung der Bewerbung geprüft werden. Die ABK Stuttgart übernimmt derzeit die Prüfung für Bewerbungen an allen Kunst- und Musikhochschulen des Landes Baden-Württemberg.
Ausländische Bewerber*innen
Ausländische Bewerber*innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung (Abschlusszeugnis, kein Zwischenzeugnis) müssen beim Studierendenbüro der ABK Stuttgart per Post einen Antrag auf Zeugnisanerkennung stellen.
Checkliste
- Ausgefülltes Antragsformular:
Antrag Anerkennung Bildungsnachweis.pdf pdf - Alle relevanten Abschlusszeugnisse mit Fächer- und Notenübersicht. Ist ein Hochschulabschluss vorhanden, legen Sie diesen ebenfalls bei. Falls noch kein Abschluss erreicht wurde, legen Sie bitte einen aktuellen Leistungsnachweis mit Fächer- und Notenübersicht bei.
- Nachweis über sonstige Zusatzdokumente (z. B. Hochschulaufnahmeprüfung, Echtheitsbestätigung etc.) soweit im jeweiligen Land vorgeschrieben.
- Ausreichend frankierter DIN A4-Rückumschlag (Empfänger: Anschrift der/des Antragsteller*in)
- Bewerber*innen aus Korea: zusätzlich Nachweis über den College Scholastic Ability Test
- Bewerber*innen aus China, Indien, Vietnam: zusätzlich APS-Zertifikat (einfache Kopie ausreichend)
Bitte beachten
- Reichen Sie alle Zeugnisdokumente (in Originalsprache) als amtlich beglaubigte Kopie ein (siehe Hinweise zur amtlichen Beglaubigung).
- Reichen Sie zusätzlich amtliche Übersetzungen aller Dokumente in deutscher oder englischer Sprache ein, sofern diese nicht bereits aufgeführt sind.
- Amtliche Übersetzungen dürfen nur vereidigte Übersetzer vornehmen.
- Alle Dokumente verbleiben nach der Anerkennung an der Hochschule.
- Bitte senden Sie uns grundsätzlich keine Originale!
- Anträge müssen mindestens 4 Wochen vor der Bewerbung an einer der Kunst- und Musikhochschulen des Landes Baden-Württemberg vorliegen.
- In manchen Fällen sind weitere Unterlagen notwendig, die wir dann gesondert nachfordern.
Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen an folgende Anschrift:
Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
Studierendenbüro
Am Weißenhof 1
70191 Stuttgart
Germany
Hinweis: Sie können einen internationalen Kurierdienst beauftragen oder eine Onlinebriefmarke für einen „Großbrief“ kaufen. Ein (blauer) internationaler Antwortschein kann aufgrund der Größe nicht verwendet werden.
Nach Überprüfung ergeht unser Bescheid (in einfacher Ausfertigung) über die Anerkennung der Bildungsnachweise per Post an Sie zurück. Eine beglaubigte Kopie dieses Bescheids legen Sie bitte Ihrer Bewerbung auf einen Studienplatz bei.
Deutsche Bewerber*innen
Deutsche Bewerber*innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen ebenfalls vor Einreichung einer Bewerbung ihr Zeugnis dem Regierungspräsidium Stuttgart (Zeugnisanerkennungsstelle) „zur Feststellung der Gleichwertigkeit“ mit der deutschen allgemeinen Hochschulreife einreichen.
Erst nach Erhalt einer schriftlichen Bestätigung ist die Bewerbung an der Akademie oder einer anderen Kunst- und Musikhochschule des Landes Baden-Württemberg möglich. Diese ist in Form einer beglaubigten Kopie den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Eine Anerkennung seitens der Akademie ist nicht möglich.