Bewerbung und Aufnahmeverfahren
Inhalt
Studierendenbüro
Campus Weißenhof,
Neubau 2, Raum 0.05
Mo, Di und Do 9–12 Uhr
Do 13:30–16 Uhr
Bei Fragen zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen wenden Sie sich bitte an das Studierendenbüro der ABK Stuttgart (detaillierte Informationen finden Sie auch in der Zulassungs- und Immatrikulationssatzung (ZIS) der ABK Stuttgart).
Hinweis: Als Kunsthochschule hat die Akademie keinen Numerus Clausus (NC), kein Losverfahren und keine Warteliste / Nachrückverfahren. Alle Zulassungen erfolgen direkt durch die Hochschule und nicht durch die Stiftung für Hochschulzulassung.
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Zusätzlich zu den hier genannten allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für grundständige Studiengänge an der ABK Stuttgart können weitere studiengangspezifische Voraussetzungen bestehen – diese finden Sie in der Übersichtstabelle weiter unten bzw. auf den jeweiligen Studiengangsseiten.
Allgemeine Hochschulreife / Fachgebundene Hochschulreife
Allgemeine Hochschulreife und Fachgebundene Hochschulreife berechtigen zu einem Studium aller Fachrichtungen und Studiengänge an der ABK Stuttgart.
Fachhochschulreife
Das Studium in Bachelorstudiengängen ist mit der Fachhochschulreife (schulischer Teil und berufsbezogener Anteil) in Verbindung mit der Ablegung einer Aufbauprüfung (Deltaprüfung) möglich. Diese Prüfung wird begleitend zur Eignungsprüfung durchgeführt. Darin wird die allgemeine Studierfähigkeit in einer ergänzenden mündlichen Prüfung festgestellt.
Hinweis: Studierende des Künstlerischen Lehramts, die ihr Zweitfach an einer der Partneruniversitäten studieren, müssen die Deltaprüfung an der Universität Mannheim ablegen. Nähere Informationen erhalten Sie durch die jeweilige Partneruniversität.
Beruflich Qualifizierte
Beruflich Qualifizierte mit Meisterprüfung
Für beruflich Qualifizierte mit Meisterprüfung oder anderer gleichwertiger beruflicher Aufstiegsfortbildungsprüfung (z.B. IHK Fachwirt*in) gilt die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung zu allen Studiengängen. Zusätzlich zum Nachweis über die Erfüllung dieser Voraussetzung muss ein Nachweis über ein Beratungsgespräch an unserer Hochschule vorliegen. Kontaktieren Sie hierzu bitte das Studierendenbüro der ABK Stuttgart.
Sonstige beruflich Qualifizierte
Sonstige beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und in der Regel dreijähriger Berufserfahrung können eine Zugangsberechtigung zu einem ihrer beruflichen Vorbildung fachlich entsprechenden Studium erwerben. Voraussetzung ist das Bestehen einer Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte an einem Studienkolleg (s.u.). Zusätzlich muss ein Nachweis über ein Beratungsgespräch an unserer Hochschule vorliegen.
Hinweis: Die „Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte“ am Studienkolleg ersetzt nicht die hochschulspezifischen Eignungsprüfungen im Bewerbungs- und Aufnahmeverfahren. Diese muss zusätzlich abgelegt werden!
Ablauf der Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte:
- Bewerber*innen müssen zunächst mit dem Studierendenbüro der ABK Stuttgart Kontakt aufnehmen, dieses wird Sie an die entsprechende Fachgruppe verweisen. Der Nachweis des Beratungsgesprächs an der ABK Stuttgart ist Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung.
- Die ABK Stuttgart entscheidet über die Teilnahme an der Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte und meldet die Bewerber*innen zur Prüfung am Studienkolleg an. Eine direkte Anmeldung zur Eignungsprüfung ist nicht möglich!
- Der Antrag inklusive aller Nachweise muss bis spätestens 31.01. eingegangen sein.
- Nach der Anmeldung erfolgt die Einladung zur Teilnahme an der Eignungsprüfung:
Fach Architektur: Studienkolleg am Karlsruher Institut für Technologie KIT, stk.kit.edu
Alle anderen Studienfächer: Studienkollege der Universität Heidelberg, isz.uni-heidelberg.de - Die Eignungsprüfung ist kostenpflichtig. Bei Fragen zu den Kosten setzen Sie sich bitte mit dem jeweiligen Studienkolleg in Verbindung.
- Die Prüfung kann nur einmal wiederholt werden.
Begabtenprüfung
In folgenden Studiengängen kann von den genannten Hochschulzugangsberechtigungen abgesehen werden, wenn die/der Bewerber*in eine besondere Begabung und eine für das Studium hinreichende Allgemeinbildung nachweist:
- Bildende Kunst
- Bühnen- und Kostümbild
- Industrial Design
- Kommunikationsdesign
- Textildesign
Der Nachweis ist durch den erfolgreichen Abschluss einer Begabtenprüfung zu führen. Informationen zur Begabtenprüfung finden Sie in der Zulassungs- und Immatrikulationssatzung der ABK Stuttgart:
Ausländische Abschlüsse
Eine im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung muss spätestens 4 Wochen vor der Bewerbung anerkannt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Zeugnisanerkennung.
Bewerbungsprozess und -unterlagen
Die Bewerbung an der ABK Stuttgart erfolgt über das ABK-Campus-System (HISinOne): campus.abk-stuttgart.de. Der Ablauf und welche Unterlagen einzureichen sind, wird in der Anleitung im Detail beschrieben:
Anleitung für interne Bewerber*innen (bereits Studierende an der ABK):
Hinweis: Eine parallele Bewerbung auf mehrere Studiengänge ist, außer beim Künstlerischem Lehramt in Kombination mit dem Teilstudiengang Intermediales Gestalten, nicht möglich.
Ablauf des Aufnahmeverfahrens
Das Aufnahmeverfahren an der ABK Stuttgart besteht aus folgenden Schritten:
Bewerbung
Einreichen der vollständigen Bewerbung sowie aller notwendigen Bewerbungsunterlagen (siehe oben)
Vorauswahl
In der Vorauswahl wird über die Zulassung zur Aufnahmeprüfung entschieden. Sie erfolgt auf Basis der fristgerecht eingereichten Arbeitsprobe (Portfolio/Mappe) der Bewerber*innen.
Aufnahmeprüfung
Nach bestandener Vorauswahl erhalten Sie im Laufe des Bewerbungsverfahrens rechtzeitig alle Informationen zur Aufnahmeprüfung sowie wann und in welcher Form diese stattfindet. Die Aufnahmeprüfung gestaltet sich von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich und kann entweder eine daheim zu bearbeitende Hausaufgabe sein, die man zu einem Prüftermin mitbringt oder eine Klausur vor Ort.
Zulassung und Online-Immatrikulation
Sollten Sie die Aufnahmeprüfung bestanden haben, erhalten Sie über das ABK-Campus-System einen Bescheid über die Zulassung zum Studium. Im ABK-Campus-System füllen Sie anschließend die Online-Immatrikulation aus und senden Ihren Antrag auf Immatrikulation mitsamt dazugehöriger Dokumente für die Immatrikulation dem Studierendenbüro der ABK Stuttgart postalisch zu. Alle detaillierten Informationen und Fristen zur Immatrikulation finden Sie dann im ABK-Campus-System.
Antritt des Studiums
Nach bestandener Aufnahmeprüfung ist der Studienplatz für alle Studiengänge der ABK zwei Jahre lang gültig. Da der Studienplatz pro forma angenommen werden muss, bitten wir, bei nicht unmittelbarem Beginn des Studiums, um unbedingte Rücksprache mit dem Studierendenbüro.
Weitere Informationen
Die Tabelle zeigt eine Übersicht über die Voraussetzungen und Termine der Bewerbungsprozesse in den Studiengängen. Durch Klick auf „mehr Infos“ kommen Sie auf die Detailinformationen zum Bewerbungsprozess des jeweiligen Studiengangs.
Übersicht
Studiengang | Abschluss | Bewerben | Regelstudienzeit | Studienbeginn | Bewerbungszeitraum | Aufnahmeprüfung | Vorpraktikum |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Architektur | |||||||
Architektur | B.A. | 6 Semester | WiSe | 14.04.–30.04.25 | 23.06.–27.06.25 | 3 Monate | |
Architektur | M.A. | 4 Semester | SoSe | 02.12.–13.12.24 | 03.02.–07.02.25 | – | |
Design | |||||||
Industrial Design | Diplom | 9 Semester | WiSe | 14.04.–30.04.25 | 23.06.–27.06.25 | 3 Monate | |
Kommunikationsdesign | Diplom | 9 Semester | WiSe | 14.04.–30.04.25 | 23.06.–27.06.25 | – | |
Textildesign | Diplom | 9 Semester | WiSe | 14.04.–30.04.25 | 23.06.–27.06.25 | – | |
Kunst | |||||||
Bildende Kunst Diplom | Diplom | 10 Semester | WiSe | 14.04.–30.04.25 | 23.06.–27.06.25 | – | |
Bühnen- und Kostümbild Diplom | Diplom | 10 Semester | WiSe | 14.04.–30.04.25 | 23.06.–27.06.25 | – | |
Künstlerisches Lehramt | B.F.A. | 6 Semester | WiSe | 14.04.–30.04.25 | 23.06.–27.06.25 | – | |
Künstlerisches Lehramt | M.Ed. | 4 Semester | SoSe | 02.12.–13.12.24 | 03.02.–07.02.25 | – | |
Intermediales Gestalten (IMG) | B.F.A. | 6 Semester | WiSe | 14.04.–30.04.25 | 23.06.–27.06.25 | – | |
Körper, Theorie und Poetik des | M.F.A. | 4 Semester | WiSe | 02.06.–13.06.25 | 07.07.–11.07.25 | – | |
Weißenhof-Programm der Bildenden Kunst | Meister- | 3 Semester | WiSe | 02.06.–13.06.25 | 07.07.–11.07.25 | – | |
Restaurierung | |||||||
Konservierung und Restaurierung | B.A. | 6 Semester | WiSe | 27.01.–14.02.25 | 07.04.–11.04.25 | 12 Monate | |
Medienrestaurierung | B.A. | 6 Semester | WiSe | 27.01.–14.02.25 | 14.04.–17.04.25 | 12 Monate | |
Konservierung und Restaurierung | M.A. | 4 Semester | WiSe | 02.06.–13.06.25 | 07.07.–11.07.25 | – |